Designschutz im Ausland außerhalb Europas
Zeigt es sich, dass ein Schutz für das Design in einzelnen Staaten außerhalb Europas benötigt wird, ist die Durchführung einer oder mehrerer nationaler Anmeldungen bei dem jeweils zuständigen nationalen Amt die richtige Vorgehensweise.
Die Laufzeit des so erzielten Designrechts richtet sich dann nach den nationalen Vorschriften des jeweiligen Staates und beträgt beispielsweise in den USA üblicherweise 15 Jahre und wird dort übrigens als design patent bezeichnet.
Die internationale Anmeldung Ihres Designs
Neben der Anmeldung des Designs in einzelnen ausgewählten Ländern als jeweilige nationale Anmeldung kann auch eine Internationale Anmeldung in Frage kommen, nähere Einzelheiten hierzu finden Sie hier.
Welche Anmeldestrategie die sinnvollste ist, erarbeite ich gerne im Gespräch mit Ihnen. Erfahren Sie mehr über meine bisherigen Tätigkeiten.