Europäisches Patent
Das Europäische Patent wird vom Europäischen Patentamt erteilt und hat ebenfalls eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Die Besonderheit des Europäischen Patents ist, dass es zentral von EINEM Patentamt, nämlich dem Europäischen Patentamt mit seinem Sitz in München erteilt wird und zwar mit Wirkung von derzeit bis zu 38 Staaten, die sich zur Anerkennung dieses einheitlichen Patents zusammen geschlossen haben.
Viele Fliegen mit einer Klappe - das Europäische Patent
Das Europäische Patent wird also zentral erteilt und gilt nach seiner Erteilung wie ein in jedem der einzelnen Staaten national erteiltes Patent. Der Patentinhaber erhält also gleichsam eine Vielzahl von national erteilten Patenten, und zwar mit nur einem Anmeldeverfahren und Prüfungsverfahren, das zu einer zentralen Patenterteilung führt. Trotzdem hat der Patentinhaber immer noch die Kontrolle darüber, in welchen Staaten er sein zentral erteiltes Europäisches Patent beibehalten möchte, beispielsweise diejenigen, in denen er das Patent wirtschaftlich verwerten möchte.
Eine Übersicht der Staaten, in denen ein Europäisches Patent Gültigkeit haben kann, findet sich hier.
Auch das Europäische Patent muss nach seiner Erteilung durch entsprechende Verlängerungen in den Staaten, in denen der Patentinhaber sein Patent beibehalten möchte, fristgebunden aufrecht erhalten werden.