Einspruch gegen ein Patent
Monopolrecht versus Einspruch
Das Patent ist als Monopolrecht ausgebildet, was naturgemäß dazu führt, dass sich beispielsweise ein Wettbewerber des Patentinhabers durch das Patent behindert fühlt und er daher das Patent nach seiner Erteilung beseitigen oder zumindest wesentlich beschränken möchte. So leicht sich dies anhört, so schwer kann dies in der Praxis sein, da das Patent ja bereits ausführlich auf seine Schutzvoraussetzungen hin geprüft worden ist. Die Patentämter verfügen zwar über sehr umfangreiche Datenbanken und andere Quellen, aus denen sie den für das Prüfungsverfahren relevanten Stand der Technik schöpfen.
Ein Beispiel in Sachen Einspruch
Es kann aber durchaus der Fall eintreten, dass dem Patentamt ein solcher relevanter Stand der Technik nicht zur Verfügung steht, weil er beispielsweise durch die Ausstellung auf einer Messe erst wenige Tage vor der Anmeldung der Erfindung, die zu dem Patent geführt hat, entstanden ist. Dadurch fehlt es dem Patent dann an der Neuheit und dies kann durch einen Einspruch beispielsweise vor dem Deutschen Patentamt und Europäischen Patentamt durch den Einsprechenden geltend gemacht werden. Dieses Verfahren muss vom Einsprechenden aktiv eingeleitet werden.
Als erfahrener Patentanwalt stehe ich Ihnen zur Seite
Hierzu ist in jedem Fall eine ausführliche Beratung und die Betreuung des Verfahrens durch den erfahrenen Patentanwalt sinnvoll.