Gebrauchsmuster, was ist das?
Das Deutsche Gebrauchsmuster schützt ähnlich wie das Deutsche Patent die technischen Merkmale einer Erfindung, was auch dazu führt, dass ein Gebrauchsmuster und ein Patent vom Aufbau her oft ähnlich sind. Auch sind die Schutzvoraussetzungen des Gebrauchsmusters ähnlich denjenigen des Patents.
Es gibt aber wesentliche Unterschiede zum Patent
Mit einem Gebrauchsmuster kann ein technisches Verfahren, also beispielsweise ein Verfahren zur Steuerung einer Maschine nicht geschützt werden, weil Verfahren vom Schutz durch ein Gebrauchsmuster vom Deutschen Gesetzgeber ausgeschlossen worden sind.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass das Gebrauchsmuster in der Form, in der es angemeldet wird, vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen wird, es findet also keine dem Patent ähnliche sachliche Prüfung auf die Einhaltung der Schutzvoraussetzungen durch das Amt statt. Die Frage der Rechtsbeständigkeit eines Gebrauchsmuster wird erst dann geprüft, wenn aus dem Gebrauchsmuster Rechte gegen einen Verletzer hergeleitet werden, also im Verletzungsverfahren oder in einem Löschungsverfahren, mit dem die Löschung des Gebrauchsmuster angestrengt wird.
Schließlich weist das Gebrauchsmuster eine Laufzeit von maximal 10 Jahren auf, während das Patent eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren hat.