Deutsches Gebrauchsmuster
10 Jahre maximale Laufzeit
Das Deutsche Gebrauchsmuster hat eine maximale Laufzeit von 10 Jahren und verleiht dem Inhaber des Gebrauchsmusters das alleinige Recht zur Benutzung der Erfindung. Der Inhaber kann auch eine einfache oder ausschließliche Lizenz an dem Gebrauchsmuster zu Gunsten eines Lizenznehmers vergeben.
Ihre Möglichkeit der Lizenzvergabe
Das heißt, nur der Inhaber darf die durch das Gebrauchsmuster geschützte Erfindung benutzen. Der Gebrauchsmusterinhaber kann sich natürlich auch dafür entscheiden, einem Dritten die Benutzung zu erlauben, was üblicherweise im Rahmen eines Lizenzvertrags geregelt wird. Der Inhaber des Gebrauchsmusters kann auch eine Exklusivlizenz an seinem Schutzrecht erteilen und erhält im Gegenzug für die Gewährung der Lizenz Lizenzgebühren auf der Basis des ausgehandelten und abgeschlossenen Lizenzvertrags.
Begleitung durch einen Patentanwalt
Auch die die Durchführung von Verhandlungen und den Abschluss eines solchen Lizenzvertrages stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mehr über meine bisherigen Tätigkeiten erfahren Sie hier.
Sie interessieren sich für ein Gebrauchsmuster im Ausland? Klicken Sie hier.