Löschung eines Gebrauchsmusters

Das Deutsche Gebrauchsmuster wird ohne sachliche Prüfung vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Wenn aus einem Gebrauchsmuster gegen einen Verletzer vorgegangen wird, führt dies häufig zu einem Antrag auf Löschung des Gebrauchsmusters.

 

Das Löschungsverfahren gegen ein Gebrauchsmuster

Denn das Löschungsverfahren dient dazu, sich gegen Ansprüche aus einem Gebrauchsmuster zur Wehr zu setzen. Das Löschungsverfahren findet vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und in zweiter Instanz vor dem Bundespatentgericht statt und ist als sogenanntes kontradiktorisches Verfahren ausgebildet.

Dieses Verfahren dient also dazu, die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters zu prüfen und kann dazu führen, dass das Gebrauchsmuster beschränkt wird - es bleibt dann im beschränkten Umfang aufrecht erhalten - oder auch dazu, dass es vollständig gelöscht wird. Das Löschungsverfahren kommt also einer nachgeschalteten Prüfung gleich.

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