Design anmelden

Je nach der mit meinem Mandanten erarbeiteten Zielsetzung kann die Anmeldung des Designs - des Geschmacksmusters - bei dem dafür geeigneten und zuständigen Amt erfolgen. Die Zielsetzung umfasst unter anderem die Analyse des Schutzbedarfs, was geschützt werden soll und in welchen Ländern der Schutz benötigt wird.

Prüfung der Design Anmeldung

Das zuständige Amt prüft nur das Einhalten formaler Eintragungsvoraussetzungen für das Design, das Design hat aber auch materielle Schutzvoraussetzungen zu erfüllen, um als Muster geschützt zu werden, diese sind die Neuheit und die sogenannte Eigenart.

Design Recherche

Hieraus erklärt sich auch die Wichtigkeit der Durchführung einer Design Recherche oder Geschmacksmuster Recherche im Vorfeld der Anmeldung, denn das Amt prüft nicht, ob das angemeldete Design diese Schutzvorraussetzungen auch erfüllt.

Wenn die Eintragungsvoraussetzungen gegeben sind, wird das Design oder Muster vom Amt in ein amtliches Register eingetragen und die Eintragung veröffentlicht.

Vom Amt wird auch nicht geprüft, ob das zu schützende Design auch wirklich nur das beinhaltet, was der Anmelder als "sein" Design schützen möchte. Unnötige Merkmale schränken den Schutz des Designs auch unnötig sein.

Unterstützung durch einen erfahrenen Patentanwalt

Unter anderem dies sollte im Vorfeld einer Designanmeldung berücksichtigt werden, hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Deutsche Designanmeldung

Hat es sich im Rahmen der Erarbeitung der Zielsetzungen gezeigt, dass ein Schutz des Designs innerhalb der Landesgrenzen Deutschlands ausreicht, führt eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt zum Ziel, welches nach der Anmeldung die Prüfung durchführt und das Muster einträgt.

Maximal 25 Jahre Schutz

Das sich durch die Eintragung des Musters ergebende Ausschließlichkeitsrecht für den Inhaber hat eine maximale Laufzeit von 25 Jahren.

Ihr Recht auf die exklusive Nutzung Ihres Designs

Der Inhaber des Designs oder Musters kann es Dritten verbieten, von dem eingetragenen Design Gebrauch zu machen. Oftmals wird ein eigentlich technisches Produkt erst mit einem gefälligen Design zu einem Verkaufsschlager, weshalb der Designschutz auch für technische Produkte immer wichtiger wird, schon alleine auch deshalb, weil der Designschutz mit einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren Wettbewerber lange Zeit "auf Abstand halten kann".

Vermeiden Sie Fallstricke bei der Designanmeldung!

Udo Söllner, LL.M., Patentanwalt

 

Das mit der Anmeldung beim Amt hinterlegte Design bestimmt und beschränkt den Schutzbereich.

Es kann also passieren, dass im eingetragenen Design Merkmale enthalten sind, die den Schutzumfang in unnötiger Weise einschränken.

 

Solche und ähnliche Fallstricke können vermieden werden. Als erfahrener Patentanwalt  stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um einen wirkungsvollen Designschutz für Sie zu schaffen.

Designschutz innerhalb der Europäischen Union

Hat es sich im Rahmen der Erarbeitung der Zielsetzungen gezeigt, dass ein Schutz des Designs innerhalb der Europäischen Union EU benötigt wird, führt eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt zum Ziel, welches nach der Anmeldung die Prüfung durchführt und das Muster einträgt.

Eine zentrale Anmeldung Ihres Designs ermöglicht einen großen Absatzmarkt

Die Anmeldung eines Designs zum Schutz in der Europäischen Union EU bietet den Vorteil, dass mit nur EINER Anmeldung ein Schutz in einem Raum erreicht werden kann, in dem sich eine sehr große Käuferschicht für die entsprechenden Produkte findet.

Genauso wie eine Designanmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt muss auch eine Designanmeldung vor dem Harmonisierungsamt formale Anforderungen erfüllen, deren Einhaltung vom Amt geprüft wird. Damit das angemeldete Design dem Inhaber oder Lizenznehmer nach der Eintragung als wirkungsvolles Schutzrecht dient, muss das Design neu sein und es muss die Vorraussetzungen der sogenannten Eigenart erfüllen.

Das Verletzungsverfahren

Die Einhaltung dieser Schutzvorraussetzungen wird spätestens im Verlauf eines Verletzungsverfahrens auf die Probe gestellt. Durch eine Recherche nach vorbekannten Schutzrechten kann wieder in Erfahrung gebracht werden, welche Schutzrecht auf dem entsprechenden Designgebiet schon früher angemeldet worden sind.

Das sich durch die Eintragung des Musters ergebende Ausschließlichkeitsrecht für den Inhaber hat eine maximale Laufzeit von 25 Jahren. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, ich freue mich auf Ihre Designs.

Wie verhält es sich mit dem Designschutz im Ausland außerhalb Europas? Lesen Sie hier weiter?

 

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