Die Entwicklung eines neuen technischen Produkts erfordert oftmals große Investitionen an Kapital, das durch eine lange Vermarktung der Neuentwicklung refinanziert werden muss.
Wird dann das neu entwickelte Produkt vermarktet, ohne vorher durch ein Schutzrecht - hier ist ganz klassisch das Patent zu nennen -, abgesichert worden zu sein, wird das Produkt von Dritten nachgebaut und die Vermarktung und damit das geleistete Investment gefährdet.
An dieser Stelle setzen Schutzrechte ein, die das Geistige Eigentum des Erfinders schützen und verhindern, dass Dritte das neue Produkt unerlaubt kopieren und vermarkten - oder auch ein neu entwickeltes Verfahren unerlaubt benutzen - und so an Erfindungen gelangen, ohne sie gemacht zu haben.
Die Neuentwicklung kann durch technische Schutzrechte, wie ein Deutsches Patent, ein Europäisches Patent oder auch durch eine Internationale Patentanmeldung geschützt werden. Zeichnet sich die Neuentwicklung auch durch ein neues Design aus, kann auch ein Designschutzrecht das richtige sein oder ein den Schutz durch das Patent ergänzendes Schutzrecht sein.
Die Vermarktung von Produkten oder auch Dienstleistungen gelingt erfolgreicher durch die Verwendung einer Marke, die den Zweck hat, das Produkt von ähnlichen Produkten von Konkurrenten auf dem Markt zu unterscheiden. Eine hier erfolgreiche Marke ist ein sehr wertvolles Gut und bedarf der Pflege, Betreuung und Verteidigung durch einen Fachmann.